Eine Motion Rossini (sp, VS) wollte die Betreuung von Organspendern verbessern. Dabei ging es um die Übernahme von Reisekosten von Spendern aus dem Ausland, die Übernahme von Kosten, wenn der Empfänger IV-Leistungen bezieht, das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung, die Wahl des Entnahmeorts und die Versicherungsdeckung bei Todesfall der empfangenden Person vor der spendenden Person. Die Notwendigkeit dieser Änderungen hatte sich durch Lücken und Mängel ergeben, welche seit der Einführung des Transplantationsgesetzes 2007 entstanden waren. Der Bundesrat räumte ein, dass das geltende Recht nicht alle Fragen regelt, welche die Motion aufwirft, erachtete es aber als verfrüht, bereits wieder eine Änderung des Transplantationsgesetzes vorzunehmen. Der Nationalrat folgte der Meinung des Bundesrates und lehnte die Motion ab.