Am 9. Mai 1989 unterschrieb die Schweiz in Strassburg das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen, und am 15. November verabschiedete der Bundesrat die entsprechende Botschaft. Das Übereinkommen sieht eine Reihe von Massnahmen zur Eindämmung der Gewalt und zum Schutz der Zuschauer vor (genügendes Aufgebot von Ordnungskräften, geeignete Bauweise der Stadien, Alkoholverbot, Trennung der Supporter, internationale Zusammenarbeit bei der Bestrafung von Randalierern).
- Schlagworte
- Datum
- 15. November 1989
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 89.073
- Quellen
- anzeigen
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 30.01.2024
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