Das Bundesgericht in Lausanne fällte in einem Fall aus dem Kanton Neuenburg einen Grundsatzentscheid: Kantone dürfen Sportvereine für Einsätze der Polizei bei drohenden Hooligan-Ausschreitungen zur Kasse bitten. In Zukunft müssen sich Neuenburger Sportvereine zu 60 bis 80% an jenen Sicherheitskosten beteiligen, die ausserhalb des Stadions entstehen. Für die Kosten innerhalb der Stadions kommen die Vereine schon lange selber auf. Dieser Entscheid dürfte Signalwirkung haben und andere Kantone motivieren, die hohen Kosten für Polizei und Sicherheitsdienste auf die Sportvereine abzuwälzen.
- Schlagworte
- Datum
- 13. März 2009
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Quellen
-
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- Presse vom 19.3.09.
von Linda Rohrer
Aktualisiert am 05.04.2016
Aktualisiert am 05.04.2016