Eidgenössische Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters" (BRG 97.008)

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Um den Vorwurf abzuwenden, mit dem Referendum auch die Errungenschaften der 10. AHV-Revision zu gefährden, lancierten CNG und SGB mit Unterstützung der SP eine Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters" ("Auffanginitiative"), mit welcher die Betreuungsgutschriften, das Rentensplitting und die vorteilhaftere Rentenformel gerettet werden sollen. Nach den Vorstellungen der Initianten könnte das Parlament nach Annahme der Initiative umgehend in einer Sondersession die unbestrittenen Neuerungen der 10. AHV-Revision wieder aufnehmen und in Kraft setzen.

Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Die Zustimmung fiel einem Teil der Stimmberechtigten auch deshalb relativ leicht, weil sie sich erhoffen konnten, dass - unter Beibehaltung der Vorteile für die Frauen - die Frage des Rentenalters durch die von der SP und den Gewerkschaften lancierte Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters", welche kurz vor der Volksabstimmung mit 105'947 gültigen Unterschriften zustande kam, noch einmal beurteilt werden kann.

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Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative der Gewerkschaften SGB und CNG "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters" Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Er begründete seinen Beschluss mit dem Wunsch, längerfristig die vollständige Gleichstellung der Geschlechter beim Rentenalter im Rahmen eines flexibilisierten Systems zu erreichen sowie mit den hohen Kosten, welche mit der Beibehaltung des Rentenalters 65/62 verbunden wären. Die Initiative bezweckt, die mit der 10. AHV-Revision beschlossene Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 64/65 Jahre bis zum Inkrafttreten der 11. AHV-Revision auszusetzen.

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beantragte dem Rat überraschend mit 12 zu 9 Stimmen Annahme der Initiative. In der Plenumsdebatte zeigte sich aber rasch, dass die befürwortende Kommissionsmehrheit einer fast geschlossenen Allianz der bürgerlichen Parteien gegenüber stand. Als Hauptargument führten diese an, die Initiative würde die an und für sich schon schwierige finanzielle Lage der AHV zusätzlich massiv belasten; ferner setze die den Frauen mit der 10. AHV-Revision zugestandene Gleichstellung in den Rechten auch eine solche bei den Pflichten voraus. Demgegenüber wiesen die Vertreter und Vertreterinnen der links-grünen Parlamentsminderheit auf die Folgen der Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen für den Arbeitsmarkt hin. Bundesrätin Dreifuss appellierte einmal mehr an das Parlament, Lösungen für eine flexible Pensionsaltersregelung zu finden. Mit 111 zu 72 Stimmen empfahl der Nationalrat Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative. Auch im Ständerat hatte die Initiative der Gewerkschaften keine Chancen. Als Gegenargumente wurden auch hier die Kosten und die finanzielle Lage der AHV vorgebracht.

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Die Volksinitiative der SP und der Gewerkschaften ”für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters” wurde in der Volksabstimmung vom 27. September mit 58% Neinstimmen verworfen. Angenommen wurde sie nur von den welschen Kantonen Waadt, Neuenburg, Genf, Jura und Freiburg (sehr knapp) sowie dem Tessin. Die Initianten wollten mit dem Begehren einen Teil der 10. AHV-Revision, nämlich die schrittweise Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 64 Jahre, vom Volk an der Urne korrigieren lassen. Sie argumentierten, dass sich im Juni 1995 bei der Abstimmung zur 10. AHV-Revision ein grosser Teil der Stimmenden in einer Zwickmühle befunden habe: ein Ja zum fortschrittlichen Paket (Splitting und Erziehungsgutschrift) habe zwingend auch eine Zustimmung zum heftig umstrittenen höheren Rentenalter für die Frauen bedeutet. Die Gegner taten dies als ”Rosinenpickerei” ab und führten vor allem die Finanzen ins Feld: Die Beibehaltung des Rentenalters 62 für die Frauen würde die AHV jedes Jahr mindestens 700 Mio. Fr. kosten. Bundesrätin Dreifuss, vor ihrer Wahl in den Bundesrat als Gewerkschafterin entschiedene Kämpferin gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters, zeigte sich nach der Abstimmung erfreut über das klare Ergebnis, äusserte aber gleichzeitig auch ihre Besorgnis über die starken regionalen Unterschiede mit Ja-Stimmenanteilen zwischen 23 und 68%.


Abstimmung vom 27. September 1998

Beteiligung: 51,6%
Nein: 1'347'139 (58%) / 17 6/2 Stände
Ja: 973'966 (42%) / 5 Stände

Parolen:
– Nein: CVP, FDP, SVP, LP, FP, SD, EDU, KVP; SGV, Arbeitgeber, Vorort, SBV; Schweizerischer Senioren- und Rentnerverband (SSRV).
– Ja: SP, GP, LdU, EVP, CSP, Lega, PdA; SGB, CNG, VSA; SAJV.

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Die Vox-Analyse dieses Urnengangs zeigte, dass das Resultat vor allem auf die relativ homogene Haltung der Sympathisanten der bürgerlichen Bundesratsparteien zurückzuführen war, welche die Initiative zu 75% ablehnten (CVP 77%, FDP 73%, SVP 75%). Die Anhänger der SP stimmten zu 59% dem Begehren zu, die Mitglieder der Gewerkschaften hingegen nur mit 51%. Mit 46% Ja lehnten die Frauen die Vorlage weniger deutlich ab als die Männer (36%). Zu dem höheren Ja-Stimmenanteil der Frauen trugen vor allem die Frauen der Romandie bei; sie sprachen sich zu 65% für das Begehren aus. Die Deutschschweizer Frauen (39% Ja) unterstützten dagegen die Vorlage nicht signifikant besser als die Männer.

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