parlamentarische Initiative Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge

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Eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) für eine Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge wurde auf einstimmige Empfehlung der vorberatenden Kommission oppositionslos angenommen. Damit soll der Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsfonds auf die vor- und überobligatorischen Leistungen ausgedehnt werden, um so in erster Linie ältere Arbeitnehmer mit einem grossen Anteil an vorobligatorischen Ansprüchen im Fall eines Konkurses ihres Betriebes besser zu schützen.

In Ausführung einer vor Jahresfrist angenommenen parlamentarischen Initiative Rechsteiner (sp, SG) zur Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge verabschiedete der Nationalrat einstimmig eine Änderung des BVG, mit welcher die Garantien des Sicherheitsfonds auch auf die überobligatorischen und vorobligatorischen Guthaben ausgedehnt werden. Damit soll vermieden werden, dass Arbeitnehmer zu Schaden kommen, wenn beim Konkurs eines Unternehmens die in den Betrieb investierten Pensionskassengelder nicht mehr sichergestellt werden können.

Angesichts der steigenden Zahl der Konkurse von Vorsorge-Einrichtungen wird die Frage der Haftung immer wichtiger. Der Nationalrat verabschiedete deshalb diskussionslos eine entsprechende (in ein Postulat umgewandelte) Motion (Mo. 96.3106) und ein Postulat (Po. 96.3107) Rechsteiner Rudolf (sp, BS) sowie ein Postulat Rechsteiner Paul (sp, SG) (Po. 96.3098). Der Ständerat übernahm seinerseits eine im Vorjahr vom Nationalrat verabschiedete parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG), welche die Ausdehnung des Insolvenzschutzes auf den ausserobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge verlangt. Abweichend vom Nationalrat bezog er zudem die Ansprüche der Selbständigerwerbenden in die Deckung mit ein. Eine ebenfalls zusätzlich eingefügte Bestimmung erlaubt es nicht nur den Sammelstiftungen, sondern in besonderen Fällen auch Gemeinschaftseinrichtungen, die Insolvenzdeckung zu beanspruchen. Der Nationalrat stimmte diesen Änderungsvorschlägen diskussionslos und einstimmig zu. Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat Keller (sd, BL), welches erreichen möchte, dass die Arbeitgeber keine Darlehen mehr aus den firmeneigenen Pensionskassen entnehmen können (Po. 96.3236). Der Bundesrat nahm seinerseits eine Verschärfung der Verordnung vor, mit welcher mehr Transparenz und Sicherheit bei der Vermögensanlage der Pensionskassen erreicht werden soll. Insbesondere müssen inskünftig die Risiken von Finanzderivaten in der Bilanzierung besser zum Ausdruck kommen.