Mit einer parlamentarischen Initiative wollte die grüne Fraktion ein Amtsenthebungsverfahren installieren. Mit einer Zweidrittelmehrheit der Bundesversammlung hätte ein Exekutivmitglied seines Amtes enthoben werden können. Die Argumentation der staatspolitischen Kommission, dass mit einem solchen Instrument die Stabilität der Regierung massiv geschwächt würde, überzeugte im Nationalrat, der mit 124 zu 25 Stimmen gegen ein Folgegeben war. Ein direktdemokratisches Abberufungsrecht existiert in einigen Kantonen.