Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge muss gemäss Gesetz mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Da 2004 eine leichte Anpassung nach oben vorgenommen worden war, beschloss der Bundesrat Ende August, im Berichtsjahr keine weitere Veränderung vorzunehmen, womit der Satz auch 2006 bei 2,5% bleibt. Eine Anpassung nach unten, wie sie etwa der Schweizerische Versicherungsverband verlangte, erachtete der Bundesrat als nicht angezeigt, da sich die Finanzmärkte 2005 erfreulich entwickelt haben. Gegen eine Erhöhung des Mindestzinssatzes spreche die Tatsache, dass die Folgen der negativen Börsenjahre noch nicht ganz bewältigt sind; ausserdem müsse den Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit gegeben werden, wieder Wertschwankungsreserven zu bilden.

Dossier: Entwicklung des BVG-Mindestzinssatzes (seit 2003)