Ein ebenfalls mehrfach vorgetragenes Anliegen nahm eine Standesinitiative des Kantons Jura auf, nämlich eine umfassende Taggeldversicherung im KVG bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, welche den daraus resultierenden Lohn- oder Verdienstausfall deckt. Die Kommission des Ständerates anerkannte zwar, dass die heutige Regelung unbefriedigend ist, da der Verdienstausfall in der Grundversicherung nach KVG individuell nur minim versichert werden kann. Da die meisten Arbeitnehmer aber über den Arbeitgeber für eine gewisse Dauer versichert sind, eine umfassende Taggeldversicherung also einer Zwangsumverteilung von Personen, die in einem geregelten Arbeitsverhältnis stehen, zu Personen, die lediglich über eine prekäre Anstellung verfügen, gleichkäme, beantragte sie die Initiative zur Ablehnung. Diese wurde denn auch diskussionslos verworfen.

Bei einer weiteren Standesinitiative des Kantons Jura, die eine umfassende Taggeldversicherung im KVG verlangte, welche die Deckung des Lohn- oder Verdienstausfalls bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gewährleistet, schloss sich der Nationalrat hingegen wieder dem Ständerat an und lehnte sie ab. Da er in diesem Bereich aber einen gewissen Handlungsbedarf als gegeben erachtete, überwies er ein Postulat seiner SGK, welches den Bundesrat auffordert, die bestehende (minimale) KVG-Regelung und die Praxis bei den privaten Taggeldversicherungen einer Evaluation zu unterziehen und allfällige Gesetzgebungsvorschläge entweder im OR, im KVG, im Versicherungsvertragsgesetz oder im AVIG dem Parlament zu unterbreiten.

Der Nationalrat nahm auch ein Postulat (03.3596) seiner SGK an, welches den Bundesrat ersucht, das Zusammenspiel zwischen Grund- und Zusatzversicherung zu untersuchen; bei einer Parlamentarischen Initiative (98.406) Teuscher (gp, BE), die eine Nichtdiskriminierung der Frauen in den Zusatzversicherungen verlangte, wurde dagegen die Frist zur Behandlung nicht mehr verlängert und der Vorstoss abgeschrieben.