Mindestprämie Nichtbetriebsunfallversicherung

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Die Rekurskommission für die Unfallversicherung hatte aufgrund unklarer gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung einer Minimalprämie durch die Unfallversicherer in Frage gestellt, obgleich unbestritten ist, dass damit auf einfache Art und Weise eine gerechtere Verteilung der Risiko- und Administrativkosten erreicht werden kann als mit nach Lohnsumme abgestuften Prämien. Dieser Umstand bewog Nationalrat Gutzwiller (fdp, ZH), mit einer im Einverständnis mit dem Bundesrat überwiesenen Motion eine entsprechende Gesetzesänderung zu verlangen, welche die nötige rechtliche Grundlage für die Erhebung von Minimalprämien schafft. Mit einer ebenfalls angenommenen Motion forderte er, die Abhängigkeit des Prämienzuschlags für Verwaltungskosten der Versicherer von demjenigen der Suva sei aufzuheben (Mo. 02.3370).

Im Vorjahr hatte der Nationalrat zwei Motionen angenommen, die Vereinfachungen bei der Prämienerhebung in der obligatorischen Unfallversicherung sowie einen verstärkten Wettbewerb unter den Versicherungsgesellschaften anstrebten. Die SGK des Ständerates fasste die beiden Anliegen in einer parlamentarischen Initiative zusammen, die vom Plenum stillschweigend angenommen wurden. Die beiden Motionen wurden sinngemäss abgelehnt (Mo. 02.3365, 02.3370).

Da er in der Vergangenheit schon analoge Motionen angenommen hatte, stimmte der Nationalrat im Grundsatz einer parlamentarischen Initiative des Ständerates für eine Teilrevision des UVG zu. Damit wird die Praxis sanktioniert, dass private Unfallversicherer für KMU und Kleinstbetriebe eine Mindestprämie verlangen können. Beim Verwaltungskostenzuschlag wählte er jedoch eine etwas liberalere Formulierung. Diesem Vorgehen schloss sich der Ständerat an. Der Nationalrat nahm ein Postulat (04.3509) Rime (svp, FR) an, das den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit einer Prämienerhöhung bei der Nichtbetriebsunfallversicherung zu prüfen, die unabhängig von der Einteilung in Berufsgruppen ist, welche bei der Betriebsunfallversicherung angewendet wird.