Im Rahmen der Legislaturplanung 1999-2003 (BRG 00.016) wollte die vorberatende Kommission des Ständerates den Bundesrat mit einer Richtlinienmotion verpflichten, einen Bericht auszuarbeiten, in welchem er Modelle und Szenarien zur langfristigen Zukunftssicherung der Sozialwerke darlegt. Eine Vorgabe sollte dabei mindestens die Konstanthaltung der Soziallastquote sein. Der Bundesrat wies auf bereits geleistete Vorarbeiten hin (Drei-Säulen-Bericht, Berichte IDA-FiSo 1 und 2) und beantragte erfolgreich Umwandlung in ein Postulat.