Zielsetzungen der SVP zur Sozialpolitik 1990

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Von den bürgerlichen Parteien äusserte sich nur die SVP zu grundsätzlichen Fragen. Unter dem Titel "Sozialstaat Schweiz" umschrieb sie ihre kurz- und mittelfristigen Zielsetzungen zur Sozialpolitik. Dabei mochte sie ihren Ständeräten, die im Vorjahr den bis anhin von der PdA propagierten Begriff einer "Volkspension" wieder ins Gespräch gebracht hatten, nicht folgen. Die Partei vertrat die Ansicht, der Ausbau der sozialen Sicherheit sei grundsätzlich abgeschlossen, und sie warnte vor unbedachten und fragwürdigen Experimenten. Sektoriellen und qualitativen Verbesserungen des Bestehenden wollte sie sich nicht verschliessen, doch legte sie grossen Wert auf den Grundsatz der Kostenneutralität und der Subsidiarität zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Das starre Festhalten am Prinzip der Kostenneutralität stiess sogar in bürgerlichen Kreisen auf einiges Unverständnis. Mit dem Hinweis darauf, dass die Quote der Soziallast in der Schweiz, gemessen am Bruttoinlandprodukt, nur gerade 20 Prozent ausmacht und damit rund 60 Prozent unter dem Durchschnitt vergleichbarer Industrieländer des Westens liegt, wurden die Äusserungen der SVP als etwas voreilig kritisiert.

Im Bericht «Sozialstaat Schweiz» hat die SVP ihre kurz- und mittelfristigen Zielvorstellungen zur Sozialpolitik formuliert. Sie erachtet den Ausbau der sozialen Sicherheit für grundsätzlich abgeschlossen. Für notwendige sektorielle und qualitative Verbesserungen fordert sie die Einhaltung der Grundsätze der Kostenneutralität und der Subsidiarität zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden; generelle Leistungserhöhungen lehnt sie hingegen ab.