Die ständige Wohnbevölkerung nahm erneut um 0.8 Prozent zu und erreichte einen Stand von rund 6.673 Mio. Gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) ergab sich die Zunahme wie schon im Vorjahr zu rund 40 Prozent aus einem Geburtenüberschuss von 20'600 und zu rund 60 Prozent aus einem Wanderungsgewinn von 32'600 Personen. Die Kantone Freiburg und Appenzell-Innerrhoden mit je +1.9 Prozent sowie Wallis mit +1.8 Prozent verzeichneten die höchste prozentuale Zuwachsrate, während im Kanton Basel-Stadt ein Rückgang (–0.7%) festgestellt wurde. Dies dürfte den bereits für die letzten Jahre festgestellten Trend der Bevölkerung, sich bevorzugt in ländlichen Gegenden niederzulassen, weiterhin bestätigen.

Auch die in den vergangenen Jahren beobachtete zunehmende Überalterung verstärkte sich weiter. Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen bis 19 Jahre nahm um 4'500 ab. 1971 hatten die Jungen mit 1.9 Mio. noch fast einen Drittel der Bevölkerung ausgemacht, 1989 waren es mit 1.57 Mio. weniger als ein Viertel. Die Gruppe der Rentner legte dagegen um weitere 13'200 Personen zu: jeder siebte Einwohner der Schweiz kann heute auf 65 oder mehr Jahre zurückblicken. Da diese Überalterung wesentliche Auswirkungen auf die Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts haben wird, gab der Bundesrat im Rahmen der 10. AHV-Revision dem BFS den Auftrag, in Zusammenarbeit mit dem BA für Sozialversicherung bis im Frühjahr 1990 einen zweiten Demographiebericht zu erstellen und dabei – im Unterschied zum ersten Bericht von 1988 – zusätzliche Szenarien mit pessimistischeren Annahmen über das Wirtschaftswachstum miteinzubeziehen.

Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)

Die Finanzierung der AHV durch das Umlageverfahren bringt es mit sich, dass das finanzielle Gleichgewicht der AHV wesentlich von der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung abhängt. Mit grossem Interesse wurde deshalb der 1989 in Auftrag gegebene zweite Demographiebericht des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Die darin berechneten Szenarien lassen erwarten, dass die günstige Situation der AHV noch bis in die Mitte der 90er Jahre andauern dürfte. Die Jahre zwischen 1995 und 2005 könnten dann aber zu einer Umbruchphase für die AHV werden, doch sind aufgrund der sich nur relativ langsam ändernden Altersquotienten und der bestehenden Finanzierungsreserven noch keine grösseren Schwierigkeiten zu erwarten.

Ein eigentlicher Wendepunkt zeichnet sich um das Jahr 2005 ab. Die Zahl der Rentner wächst dann deutlich rascher, da die nach 1940 geborenen, geburtenstarken Jahrgänge rentenberechtigt werden. Als Folge der niedrigen Geburtenhäufigkeit eben jener Generation stagnieren andererseits die Bestände der beitragspflichtigen Bevölkerung und beginnen schliesslich zu sinken. Gleichzeitig erreichen die ausländischen Rentenansprüche erstmals das Niveau der Beitragszahlungen des ausländischen Bevölkerungsteils. Die Jahre 2005 bis 2015 könnten sich für die AHV deshalb als besonders kritisch erweisen. Ungefähr um 2035 wird sich der Alterslastquotient auf hohem Niveau stabilisieren, da auch die ins Rentenalter eintretenden Generationen wieder kleiner werden.

Abschliessend hielt der Bericht jedoch fest, Wirtschaftswachstum und Produktivitätsfortschritt, die Formel des Mischindexes sowie die Mitfinanzierung der öffentlichen Hand würden den Entscheidungsträgern auch in Zukunft einen nicht zu unterschätzenden Handlungsspielraum lassen.

Dossier: 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV; 1980-1998)