Der seit Jahren andauernde Streit um die Bundesanteile führte unter anderem dazu, dass der Bundesrat eine im Anschluss an die Beratung der 11. AHV-Revision eingereichte und gleichentags angenommene Motion der SGK des Ständerates umsetzte, bevor sich der Nationalrat dazu äussern konnte. Mit der Motion wurde die Regierung ersucht, bei der 12. AHV-Revision eine transparente Finanzierung der AHV vorzuschlagen, in der die sämtlichen für die AHV erhobenen Mehrwertsteuerprozente direkt in den AHV-Fonds fliessen und die Beiträge aus der Bundeskasse entsprechend nach unten angepasst werden. Im November beauftragte der Bundesrat – ohne darüber öffentlich zu informieren – das BSV und die Finanzverwaltung mit den Vorarbeiten für eine Herauslösung von AHV und IV aus dem Bundeshaushalt. Er entschied zudem, dieses Vorhaben nicht in die 12. AHV-Revision einzubauen, sondern zeitlich vorzuziehen. Von dieser Entflechtung erhofft sich der Bundesrat neben mehr Transparenz auch eine Erhöhung des Spardrucks auf die beiden Sozialwerke, die nicht mehr auf automatisch steigende Bundesbeiträge zählen könnten.

Oppositionslos schloss sich der Nationalrat einer Ständeratsmotion an, die mehr Transparenz in die AHV-Finanzierung bringen will. Künftig sollen die für die AHV erhobenen Mehrwertsteuerprozente vollumfänglich in den AHV-Fonds fliessen. Heute behält der Bund 17% zurück, um seinen gesetzlichen Anteil an den Ausgaben der AHV zu decken. Im Gegenzug sollen die Bundesbeiträge entsprechend reduziert werden. Hingegen wurde eine weitere Motion der kleinen Kammer, welche Massnahmen zur langfristigen Sicherung des AHV-Fonds vorschlägt, da noch nicht ganz ausgegoren, lediglich als Postulat überwiesen.

Eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) aus dem Jahr 2003 für mehr Transparenz in die AHV-Finanzierung wurde in der Herbstsession 2015 vom Ständerat abgeschrieben. Der Abschreibungsentscheid wurde im Kontext der Debatte zur Reform der Altersvorsorge 2020 gefällt.