Mit 115 zu 65 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Egerszegi (fdp, AG) für eine definitive Verankerung der Ergänzungsleistungen (EL) in der Verfassung Folge. Egerszegi argumentierte, die EL, die in der Verfassung lediglich in den Übergangsbestimmungen als vorübergehende Massnahme erwähnt sind, bis die AHV existenzsichernd ist, seien längst zu einem Dauerprovisorium geworden. Eine definitive Verankerung in der Verfassung würde ihnen den Wert geben, der ihnen als einem sehr wichtigen Instrument der Sozialpolitik zukommt. Dieser Ansicht widersprach Rechsteiner (sp, BS). Er plädierte für eine gezielte Stärkung von AHV und 2. Säule, wodurch die EL wirklich nur noch in Ausnahmefällen zum Tragen kämen. Ein echtes Versicherungssystem sei Bedarfsleistungen in jedem Fall vorzuziehen.