Auf den 1. Juni trat die zweite Stufe der Bilateralen I in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben Schweizer Bürger freien Zugang zum EU-Arbeitsmarkt und gilt in der Schweiz kein Inländervorrang mehr. Aufgrund der bisher mit dem Freizügigkeitsabkommen gemachten Erfahrungen wurde mit keinem Massenzulauf ausländischer Arbeitskräfte gerechnet.
- Schlagworte
- Datum
- 1. Juni 2004
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Quellen
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- Presse vom 1.6.04.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 11.05.2017
Aktualisiert am 11.05.2017