Ein weiterer Punkt, auf den die Linke schon seit längerem hinweist, und der ebenfalls unter dem Druck des europäischen Binnenmarkts einer Lösung zugeführt werden dürfte, ist die Diskriminierung gewisser Ausländerkategorien bei den Sozialversicherungen. Da das schweizerische Sozialversicherungsrecht beim Erbringen von Leistungen, mit Ausnahme der AHV, grundsätzlich vom Wohnsitzprinzip ausgeht, geraten Saisonniers und Grenzgänger in Gefahr, zwar Arbeitgeberbeiträge leisten zu müssen, später aber von den Leistungen ausgeschlossen zu werden. Besonders die Grenzgänger wurden hier aktiv und verlangten die Einführung eines "Permis F", der ihnen — mit Ausnahme des Anspruchs auf Wohnsitznahme — dieselben Rechte wie den Niedergelassenen zugestehen sollte. Da die europäische Gemeinschaft die Situation der Wanderarbeitnehmer im Europaratabkommen über die soziale Sicherheit geregelt hat, wird auch hier Europa von der Schweiz voraussichtlich Konzessionen verlangen.