Gewissermassen als Vorleistung an den EWR hob der Bundesrat den Grenzsanitätsdienst in seiner heutigen Form auf und löste ihn durch ein neues Konzept sanitätsdienstlicher Massnahmen bei Ausländern ab. Gemäss diesen Neuerungen, die ab 1. Januar 1992 gelten, werden Arbeitnehmer aus den EG- und EFTA-Staaten, den USA, Kanada, Australien und Neuseeland nicht mehr grenzärztlich untersucht.