Vorstoss für eine Frauenquote im Bundesrat (Pa.Iv. 04.410)

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Die Bundesratswahlen vom 10. Dezember des Vorjahres mit der Abwahl von Ruth Metzler und der Nichtwahl der Freisinnigen Christine Beerli gaben der Forderung nach einer fixen Geschlechterquote für die Zusammensetzung der Regierung wieder einen gewissen Auftrieb. Die SP-Fraktion reichte im Nationalrat eine parlamentarische Initiative für mindestens drei Sitze für jedes Geschlecht ein. Die SPK empfahl, diesem Vorstoss keine Folge zu geben.

Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat

Der Umstand, dass die Frauen aus den Bundesratswahlen 2003 als die grossen Verliererinnen hervorgingen, weckte die seit dem Frauenstreik von 1994 etwas eingeschlafene „Frauen-Power“ in der Politik wieder. Anfang Jahr beschlossen die Frauengruppierungen der im Parlament vertretenen Parteien, regelmässige Treffen durchzuführen. Daraus ging ein „Memorandum 10. Dezember“ hervor, in welchem die Frauen unter anderem einen höheren Frauenanteil in Bundesrat und Parlament sowie in kantonalen Exekutiven und Legislativen und eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit forderten. Bis in bürgerliche Kreise hinein wurde die Idee einer (allenfalls zeitlich begrenzten) Einführung von Frauenquoten für den Bundesrat als zumindest bedenkenswert eingestuft. Die SP reichte eine entsprechende parlamentarische Initiative ein, die von der vorberatenden Kommission wegen der zusätzlichen Einschränkungen bei der Wahl in den Bundesrat klar abgelehnt und im Berichtsjahr vom Plenum noch nicht behandelt wurde.

Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung
Dossier: Frauenanteil im Bundesrat

Auf Antrag seiner SPK beschloss der Nationalrat mit 84 zu 74 Stimmen, der parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion für eine neue Verfassungsbestimmung, welche jedem Geschlecht mindestens drei Sitze im Bundesrat zusichert, keine Folge zu geben. Die SPK begründete ihren Ablehnungsantrag vor allem damit, dass eine solche Vorschrift die Auswahlmöglichkeiten zu stark einschränken würde. Dies sei umso mehr der Fall, als auf die bestehenden und von der Kommissionsmehrheit als wichtiger erachteten Verfassungsvorgaben über die sprachliche und regionale Ausgewogenheit nicht verzichtet werden soll.

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Dossier: Frauenanteil im Bundesrat

Auf Antrag seiner SPK beschloss der Nationalrat mit 84 zu 74 Stimmen, der parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion für eine neue Verfassungsbestimmung, welche jedem Geschlecht mindestens drei Sitze im Bundesrat zusichert, keine Folge zu geben. Die SPK begründete ihren Ablehnungsantrag vor allem damit, dass eine solche Vorschrift die Auswahlmöglichkeiten zu stark einschränken würde. Dies sei umso mehr der Fall, als auf die bestehenden und von der Kommissionsmehrheit als wichtiger erachteten Verfassungsvorgaben über die sprachliche und regionale Ausgewogenheit nicht verzichtet werden soll.

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