In der Wintersession führten zahlreiche Motionen und Interpellationen im Parlament zu einer breiten Papierlosen-Debatte. Der Bundesrat bekräftigte erneut seine Haltung und sprach sich gegen die von links-grüner Seite verlangten Sofortmassnahmen (Generalamnestie, Schaffung besonderer Kontingente, weichere Kriterien für Härtfälle, Wegweisungs-Moratorium, Einberufung eines Runden Tisches) aus. Als Bedingung für die mögliche Erteilung von Härtfallbewilligungen nannte er die Aufenthaltsdauer, die Einschulung der Kinder, den Stand der Integration in Gesellschaft und Arbeit, die Rückkehrmöglichkeiten sowie die Umstände, die zum illegalen Aufenthalt geführt haben. Mit seiner Haltung fand er die Unterstützung der bürgerlichen Parteien, die eine Pauschallösung als Anreiz für die illegale Einwanderung bezeichneten. Allerdings zeigte sich in beiden Kammern eine etwas unterschiedliche Sicht, je nachdem ob die bürgerlichen Abgeordneten aus der in der Einwanderungspolitik streng gesetzeskonformen Deutschschweiz oder der eher liberalen Romandie kamen. Gutgeheissen wurden – auf Anstoss oder mit Unterstützung der CVP – lediglich einige Postulate unverbindlichen Inhalts (Überprüfung der Situation von Jugendlichen in Ausbildung, Konkretisierung der Härtefallklausel und deren Anwendung auch auf den Asylbereich). Rund 6000 Personen demonstrierten Ende November in Bern für die Anliegen der Papierlosen. Die neue Härtefall-Richtlinien im Sinn des BR traten auf dem 1.1.2002 in Kraft.
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