Der Bundesrat hatte 2006 die Departemente und Ämter beauftragt, mögliche Massnahmen zur Verringerung der Integrationsdefizite bei der ausländischen Bevölkerung darzulegen. Einleitend zum Gesamtbericht hielt er fest, die Integration verlaufe insgesamt erfolgreich. Doch sollte die Sprachförderung künftig noch deutlicher einen Schwerpunkt der Integrationspolitik bilden. Das Beherrschen der Sprache sei eine unabdingbare Voraussetzung, um erfolgreich in Schule und Beruf bestehen zu können. Ausländerinnen und Ausländer trügen dabei auch eine Eigenverantwortung. Es sei erforderlich, dass sie sich mit den Verhältnissen in der Schweiz auseinander setzten und eine Landessprache erlernten. Insgesamt sind im Bericht 45 Massnahmen vorgesehen. Sie betreffen neben den Bereichen Sprache und Schule/Beruf Verbesserungen der Situation in Wohngebieten, spezifische Integrationsförderung, öffentliche Sicherheit, Sport, Gesundheit, Raumentwicklung, Statistik sowie die Rassismusbekämpfung. Der Bundesrat erteilte der bestehenden interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen den Auftrag, die Massnahmen zu begleiten, wobei die Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung einbezogen werden sollen.