Im Sommer unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Familienzulagengesetzes zur Schaffung eines zentralen Familienzulagenregisters. Dieses soll sämtliche Kinder, für die eine Familienzulage nach schweizerischem Recht ausgerichtet wird, erfassen und damit einen Missbrauch im Sinne von Mehrfachbezügen verhindern.
- Schlagworte
- Datum
- 25. Juni 2009
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
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- BBl, 2009, S. 6101 ff. Vgl. SPJ 2008, S. 234 f..
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 16.05.2017
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