Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“

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Die Gewerkschaft CNG lancierte eine Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“. Sie verlangt eine bundesrechtlich geregelte Zulage für alle Kinder – also auch jene der Selbständigerwerbenden, die heute in der Regel leer ausgehen – von 15 Fr. pro Tag, wobei der Betrag zu indexieren wäre. Die Finanzierung soll hauptsächlich über den Bund und in geringerem Mass über die Kantone erfolgen; die Arbeitgeber würden in ähnlichem Ausmass wie heute in die Pflicht genommen. Der CNG möchte damit in erster Linie den unteren Mittelstand entlasten, der nach seiner Auffassung nur wenig von der laufenden Steuerreform profitieren wird, aber auch nicht für Ergänzungsleistungen nach dem „Tessiner Modell“ in Frage kommt. Die Kantone wurden im Berichtsjahr ebenfalls aktiv. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren arbeitete ein Modell für landesweit einheitlich geregelte Kinderzulagen aus; neben einem Sockelbeitrag von rund 150 Fr. pro Kind soll bedürftigen Familien der Zugang zu Ergänzungsleistungen gewährt werden.

Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Mit 101 442 gültigen Unterschriften reichte die Gewerkschaft Travail.Suisse ihre Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“ ein. Nach dem Grundsatz „ein Kind – eine Zulage“ sollen für jedes Kind 450 Fr. pro Monat ausgerichtet werden, ungeachtet der Erwerbstätigkeit und des Wohnorts der Eltern. Heute variieren die Zulagen je nach Kanton zwischen 150 und 444 Fr. pro Monat. Nach Berechnungen von Travail.Suisse hätte die Initiative Gesamtkosten von 9,2 Mia Fr. zur Folge. Ziehe man jedoch die bestehenden Zulagen sowie höhere Steuereinnahmen und die Entlastung bei den Bedarfsleistungen in Betracht, ergäben sich unter dem Strich lediglich noch Mehrkosten von knapp 4 Mia Fr. pro Jahr. Gemäss Initiativtext müssten Bund und Kantone dafür aufkommen, weil die Wirtschaft nicht stärker belastet werden soll als heute.

Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Im Vorfeld der Beratung ihrer Volksinitiative „Für fairere Kinderzulagen“ im Parlament erklärte die Gewerkschaft Travail.suisse, die von ihr geforderte monatliche Zulage von 450 Fr. pro Kind sei finanzierbar, wenn eine moderate Erbschaftssteuer eingeführt würde. Erbschaften sollten – bei einem Freibetrag von 500 000 Fr. – mit einem Steuersatz von 25% besteuert werden. Bei der derzeitigen Vererbungssumme von jährlich rund 25 Mia Fr. brächte dies Einnahmen von 2,75 Mia Fr., also etwa soviel, wie der Ausbau der Kinderzulagen kostete.

Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Nachdem der Ständerat mit 22:21 Stimmen auf die Vorlage eingetreten war, entschlackte und vereinfachte er sie auf Wunsch der Kantone und Berufsverbände. Mit demselben knappen Stimmenverhältnis folgte er einem FDP-SVP-Minderheitsantrag und verzichtete entgegen dem Nationalrat darauf, eine Mindesthöhe für die Kinderzulagen festzulegen; die Kantone und nicht wie vom Nationalrat vorgesehen der Bundesrat sollten auch die Anpassung der Ansätze an die Teuerung vornehmen. Indem die kleine Kammer die Selbständigerwerbenden vom Anspruch auf Kinderzulagen ausschloss, brach sie mit dem Grundsatz „ein Kind – eine Zulage“; mit Stichentscheid des Präsidenten bestätigte sie jedoch den Anspruch von Nichterwerbstätigen bis zu einer Einkommensobergrenze von 30 000 Fr.; eine Minderheit hatte die Regelung dieser Frage ebenfalls den Kantonen überlassen wollen. Entgegen dem Bundesrat beschloss der Ständerat zudem, dass für die Höhe der Zulage der Ort des Geschäftssitzes des Unternehmens massgeblich sei und nicht wie gemäss nationalrätlicher Version der Niederlassungsort der Filiale. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 21:21 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten gutgeheissen.

Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen