Die Gewerkschaft CNG lancierte eine Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“. Sie verlangt eine bundesrechtlich geregelte Zulage für alle Kinder – also auch jene der Selbständigerwerbenden, die heute in der Regel leer ausgehen – von 15 Fr. pro Tag, wobei der Betrag zu indexieren wäre. Die Finanzierung soll hauptsächlich über den Bund und in geringerem Mass über die Kantone erfolgen; die Arbeitgeber würden in ähnlichem Ausmass wie heute in die Pflicht genommen. Der CNG möchte damit in erster Linie den unteren Mittelstand entlasten, der nach seiner Auffassung nur wenig von der laufenden Steuerreform profitieren wird, aber auch nicht für Ergänzungsleistungen nach dem „Tessiner Modell“ in Frage kommt. Die Kantone wurden im Berichtsjahr ebenfalls aktiv. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren arbeitete ein Modell für landesweit einheitlich geregelte Kinderzulagen aus; neben einem Sockelbeitrag von rund 150 Fr. pro Kind soll bedürftigen Familien der Zugang zu Ergänzungsleistungen gewährt werden.
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen- Schlagworte
- Datum
- 10. November 2001
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 2001, S. 5904 ff.; Presse vom 20.7. und 10.11.01. Siehe SPJ 2000, S. 251 f.
- NLZ, 12.10.01.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 08.05.2017
Aktualisiert am 08.05.2017