Sowohl FDP wie SP favorisieren seit einiger Zeit den Gedanken, nicht mehr wie in den letzten Jahren die Errichtung neuer Krippenplätze zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu finanzieren, sondern den erwerbstätigen Eltern Betreuungsgutscheine abzugeben, welche ihnen ermöglichen würden, die Art der Kinderbetreuung frei zu wählen (Krippen und Horte, Tagesfamilien etc.). Die SP-Fraktion wollte nun den Bundesrat mit einem Postulat auffordern, ein Modell auszuarbeiten, wonach jedes Kind bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit, dessen Eltern aufgrund von Erwerbsarbeit, ausgewiesener Freiwilligenarbeit oder Ausbildung die Betreuung der Kinder nicht selber sicherstellen können, Anrecht auf einen Betreuungsgutschein hat, der mindestens zwei Drittel der Vollkosten eines vom Kanton anerkannten Betreuungsplatzes abdeckt. Der Bundesrat zeigte sich überzeugt, dass mit einer den Wettbewerb stärkenden Reform eine neue Dynamik in das System der familienexternen Kinderbetreuung gebracht werden könnte. Er erklärte sich bereit, Pilotprojekte zu unterstützen, allerdings unter der Bedingung, dass die Federführung dafür entsprechend der geltenden Zuständigkeitsordnung von Kantonen oder Gemeinden übernommen wird. Wegen der relativ detaillierten Skizzierung des SP-Modells beantragte er Ablehnung des Postulates, worin ihm der Nationalrat folgte, wenn auch nur knapp mit 97 zu 90 Stimmen.