Das EDA gab ein Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in die Vernehmlassung. Es sieht unter anderem ein individuelles Mitteilungsverfahren vor, das Einzelpersonen oder Personengruppen erlaubt, nach Durchlaufen des nationalen Instanzenzuges an den zuständigen UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu gelangen.
- Schlagworte
- Datum
- 1. Juni 2005
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
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- BBl, 2006, S. 1589; vgl. auch SPJ 2004, S. 211.
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 12.05.2017
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