Verschiedene Vorstösse betrafen die Lohngleichheitsklagen und deren Folgen für die Betroffenen. Hofmann (sp, AG) verlangte eine Ausdehnung des Klagerechts bei individueller Lohndiskriminierung auf Arbeitnehmerorganisationen. Der Bundesrat anerkannte, dass die heutige Situation unbefriedigend ist, weil sie die klagewillige Person sehr stark exponiert. Er sei deshalb auch bereit, die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen zu prüfen. Einem generellen, vom Individuum losgelösten Klagerecht könne er aber nicht zustimmen, da dies ein rechtliches Novum wäre. Mit 85 zu 69 Stimmen wurde die Motion verworfen, mit ähnlichem Stimmenverhältnis auch ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (Po. 06.3033), das die Einsetzung einer unabhängigen Behörde verlangte. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion Roth-Bernasconi (sp, GE) (Mo. 06.3028), die eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auch für die Tatbestände der sexuellen Belästigung und der Diskriminierung bei der Anstellung forderte. Der Bundesrat verwies darauf, dass der Gesetzgeber seinerzeit diese beiden Bereiche ausdrücklich ausgenommen habe, weshalb er nicht bereit sei, hier eine Änderung zu verlangen. Mit 81 zu 72 Stimmen wurde diese Motion ebenfalls abgelehnt.