Einen Sieg im Kampf für die Lohngleichheit erzielten 22 Gewerkschafterinnen der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP). Das Berner Obergericht hiess ihre Klage gegen die eigene Gewerkschaft vollumfänglich gut und erklärte den im Januar 1990 abgeschlossen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für ungültig. Die Gewerkschafterinnen hatten den zwischen der GDP und dem Arbeitgeberverband der Buchbindereien der Schweiz ausgehandelten GAV angefochten, weil er für die Hilfsarbeiterinnen einen Mindestlohn von nur 2200 Fr. vorsah, während für die Hilfsarbeiter ein solcher von 2680 Fr. festgelegt wurde. Die Lohngleichheit für die Frauen hätte laut GAV erst 1998 erreicht werden sollen.
- Schlagworte
- Datum
- 5. Dezember 1991
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Quellen
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- TA, 7.2. (Lohngleichheitsklagen allgemein) und 12.2.91 (Klage im Kanton SG); BZ, 14.2.91 (Berner Arbeitslehrerinnen); Presse vom 27.2.91 (GDP-Frauen); LNN, 3.6.91 (Urteile Bundesgericht); TA, 15.11.91 (Zürcher Krankenschwestern); 24 Heures, 20.11.91; Baz, 5.12.91 (Klage gegen Migros). Zu den GDP-Frauen siehe auch M. Meyer, "GDP – Frauen gewinnen Lohngleichheitsprozess", in Emanzipation, 1991, Nr. 3, S. 10 f.; Plädoyer, 9/1991, Nr. 4, S. 65.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 21.10.2019
Aktualisiert am 21.10.2019