Als erster Arbeitgeber in der Schweiz erliess Radio DRS konkrete Richtlinien, mit welchen Frauen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen. In jedem der drei Radiostudios ist inskünftig eine Vertrauensfrau für Gespräche im Falle von sexuellen Belästigungen zuständig. Kommt es zu einer offiziellen Beschwerde, klärt eine mehrheitlich aus Frauen zusammengesetzte Kommission den Fall ab und kann der Radiodirektion Sanktionen vorschlagen. Für die klagende Frau und ihre Zeuginnen besteht ein Kündigungsschutz.