Als erster Kanton führte St. Gallen auf Jahresbeginn die Feuerwehr-Dienstpflicht auch für Frauen ein. Wer den Dienst nicht leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen, wobei Ehepaare nur einfach belastet werden. In Basel-Stadt nahm das Stimmvolk eine analoge Änderung des Feuerwehrgesetzes an, während dies im Kanton Solothurn an der Urne abgelehnt wurde.
- Datum
- 31. Dezember 1992
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- (LNN, 14.1.92). BS und SO: Bund, 7.12.92. Siehe auch SPJ 1990, S. 241.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 02.06.2017
Aktualisiert am 02.06.2017