Das bedeutet aber nicht, dass die Kritik an der Praxis der Bundesbehörden verstummt wäre. Besonders die Hilfswerke bemängelten immer wieder, dass die Asylgesuchsentscheide des DFW von geringer Sachkompetenz und Menschenkenntnis geprägt seien und die angewendeten Kriterien der psychischen Situation von Menschen, die in ihrer Heimat gefoltert oder vergewaltigt wurden, kaum Rechnung trügen. Dabei konnten sie sich auf eine Studie berufen, die im Auftrag des Roten Kreuzes entstanden war, und die harsche Kritik an den Begründungen der DFW-Entscheide übte. Die GPK des Nationalrates nahm dieses Gutachten als Grundlage, um die Arbeit des DFW zu durchleuchten. Nachdem sie bereits anlässlich einer Inspektion im April die Qualität der Empfangsstellenprotokolle gerügt hatte, fand sie nun auch die Vorwürfe gegen das Zustandekommen der DFW-Entscheide in vielen Punkten bestätigt und bemängelte vor allem die Reduzierung der Asylentscheide auf Textbausteine. Sie wollte ihre Kritik aber im Verhältnis zur Grösse und Schwierigkeit der gestellten Aufgabe verstanden wissen.