Der Nationalrat verwarf eine Motion Leuenberger (gp, GE), welche die Teilnahme an Jugendschiessen auf mindestens 17-Jährige beschränken wollte. Der Bundesrat hatte das Alter von 13 auf 10 Jahre herabgesetzt mit der Begründung, es handle sich um die Ausübung eines Sports und nicht um die militärische Handhabung einer Waffe.