Unter dem Titel der Prävention wurde die Inpflichtnahme der Eltern thematisiert. Eine besonders harte Gangart schlug dabei die SVP-Fraktion an, die mit einer Motion eine Änderung des ZGB verlangte, so dass Eltern und andere Erziehungsberechtigte in jedem Fall verantwortlich sind für Schäden, die durch unmündige Hausgenossen und Familienangehörige verursacht werden. Den Eltern müsse wieder klar vor Augen gehalten werden, dass sie ihre Erziehungsverantwortung nicht einfach an die Schule delegieren könnten. Der Bundesrat erklärte dazu, die heute geltende so genannte milde Kausalhaftung sei seiner Ansicht nach ausreichend; eine reine Kausalhaftung würde allenfalls die Tendenz der Eltern fördern, ihre Verantwortung einer Haftpflichtversicherung zu übergeben, was einem erzieherischen Nutzen eher entgegen stehen würde. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss mit 117 zu 67 Stimmen abgelehnt.