Als erster Universitätskanton möchte Zürich die von der Interkantonalen Universitätsvereinbarung festgelegte Höchstgrenze für die Studiengebühren mit der geplanten Revision des Universitätsgesetzes voll ausschöpfen und die Semestergebühren praktisch verdoppeln (von heute 640 auf maximal 1224 Fr.). Dagegen regte sich heftiger Widerstand der Studierenden, welche diese Erhöhung als Angriff auf die Chancengleichheit bezeichneten. Zunehmend hänge es vom Einkommen der Eltern ab, ob jemand ein Studium beginnen könne. Bereits heute seien vier von fünf Studierenden auf einen Nebenerwerb angewiesen, was die Chance auf einen Abschluss vermindere. Auch weitere Elemente des Revisionsvorhabens – so etwa die Stärkung des Universitätsrats und die Verschärfung des Numerus clausus – wurden als „Gegenreform“ gewertet mit dem Ziel, eine Eliteuniversität nach angelsächsischem Vorbild zu schaffen.