Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

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Die EDK stimmte im Juni dem auf mehrere Jahre angelegten Projekt „Harmonisierung der obligatorischen Schule“ (HarmoS) zu. Durch die Definition von Kompetenzniveaus, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden müssen, soll HarmoS die schweizerische Schulkoordination entscheidend voranbringen und massgeblich zur Qualitätsentwicklung der Volksschule beitragen. In einem ersten Schritt werden in wissenschaftlichen Projekten mess- und überprüfbare Kompetenzbeschreibungen (Standards) für Sprachen (Erst- und Fremdsprache), Mathematik und Naturwissenschaften entwickelt. In einem zweiten Schritt werden die zu erreichenden Kompetenzniveaus für das Ende des zweiten, sechsten und neunten Schuljahres festgelegt. Die Vorgaben, die in einem weiteren Schritt auf die Bildungsbereiche Geschichte und Politik, Geographie, musische Fächer und Sport ausgedehnt werden, sollen in eine interkantonale Vereinbarung aufgenommen und damit für verbindlich erklärt werden.

Im Februar gab die EDK den Entwurf für die neue interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) in die Vernehmlassung. Ziel von HarmoS ist die Weiterentwicklung der Qualität der obligatorischen Schule, die Verbesserung der Durchlässigkeit und der Abbau von schulischen Mobilitätshindernissen. Neu sollen alle Kinder statt erst ab dem sechsten schon ab dem erfüllten vierten Altersjahr (Stichdatum für alle Kantone: 30. Juni) obligatorisch den Kindergarten resp. eine Grund- oder Basisstufe besuchen. Die gesamte Primarschulstufe inklusive Kindergarten dauert damit neu acht Jahre, die Sekundarstufe drei. HarmoS verpflichtet die beteiligten Kantone, die Unterrichtszeit vorzugsweise in Blockzeiten zu organisieren und für ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen (bspw. Mittagstische oder Aufgabenhilfen) zu sorgen. Erstmals festgelegt werden auch die Fächer für die Grundbildung: neben der lokalen eine zweite Landessprache, eine weitere Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften, Geistes-, Sozialwissenschaften, Musik/Kunst und Gestaltung sowie Bewegung und Gesundheit. Was die Schüler in diesen Fächern zu Ende des 2., 6. und 9. Schuljahrs beherrschen müssen, bestimmen landesweit verbindliche Standards. Diese sollen zu einer Anpassung der Lehrpläne führen, sie ersetzen sie aber nicht. Zentrales Kontrollinstrument zur Qualitätssicherung stellt das von Bund und Kantonen gemeinsam durchgeführte Bildungsmonitoring dar. Gleichzeitig mit dem HarmoS-Konkordat der EDK lancierte die Westschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz die Konsultation zum Entwurf für eine Westschweizer Schulvereinbarung, welche einen „Espace romand de la formation“ schaffen soll. Ziel dieser Vereinbarung ist u.a. die Umsetzung derjenigen Aufgaben in der Romandie, welche das HarmoS-Konkordat an die EDK-Regionalkonferenzen delegiert (Harmonisierung der Lehrpläne, Koordination der Lehrmittel, Entwicklung und Anwendung von Referenztests basierend auf nationalen Bildungsstandards).

Das Projekt der EDK für eine Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) kam im Berichtsjahr gut voran. Die Erziehungsdirektoren der 26 Kantone verabschiedeten die Vereinbarung am 14. Juni einstimmig. Das in Form eines Konkordats gehaltene Abkommen wird in Kraft treten, wenn es von mindestens zehn Kantonen ratifiziert worden ist. Damit werden die Kantone alle Vorgaben des 2006 vom Volk beschlossenen neuen Bildungsartikels für die obligatorische Schule erfüllen. Das Konkordat vereinheitlicht erstmals landesweit die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Bis zum Jahresende beschlossen die Parlamente von drei Kantonen (GR, LU, TG) den Beitritt zu HarmoS. Ebenfalls im Juni verabschiedeten die Erziehungsdirektoren der französischsprachigen Kantone und des Tessins eine Konvention über eine noch weiter gehende Harmonisierung und eine Stärkung der Zusammenarbeit (Convention scolaire romande). Dieses Konkordat wird in Kraft treten, nachdem es von mindestens drei Kantonen ratifiziert worden ist.

Im Berichtsjahr hiessen die Parlamente weiterer neun Kantone (BE, GL, GR, JU, NE, NW, SG, VD, VS) den Beitritt zum Konkordat für die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) gut. Allerdings entdeckte die SVP mit dem Widerstand gegen HarmoS ein Betätigungsfeld um ihre Opposition in der Bildungspolitik auszuleben und bekämpfte die Harmonisierung der Volksschule mit Hilfe ihrer Kantonalparteien.

Aufgrund des ernüchternden Abstimmungsresultats im Nachbarkanton versuchten Nidwalden, Schwyz und Uri HarmoS zu entschärfen. Zwar werden die Kinder weiterhin grundsätzlich ab vier Jahren schulpflichtig, die Eltern können ihre Kinder aber in Absprache mit den Schulverantwortlichen um ein Jahr zurückstellen. Die gleiche Änderung hatte der Luzerner Kantonsrat drei Wochen vor der Abstimmung erfolglos eingeführt.

Im Berichtsjahr wurde in den Kantonen das Beitrittsverfahren zum Konkordat für die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) fortgesetzt. Die Parlamente von Genf, Freiburg, Tessin, Uri und Zug stimmten dem Beitritt zu.

Im Berichtsjahr wurde auch das Beitrittsverfahren zum HarmoS-Konkordat fortgesetzt. Die Stimmbevölkerung des Kantons Freiburg sprach sich in der Volksabstimmung vom März mit 61,1% für den Beitritt zu HarmoS aus. Das Elternforum Schweiz hatte 2009 erfolgreich das fakultative Referendum ergriffen. In Basel-Landschaft und Solothurn wurde das Konkordat von den Kantonsparlamenten gutgeheissen. In den obligatorischen Volksabstimmungen vom 26. September stimmten beide Kantone dem HarmoS-Beitritt zu: Basel-Landschaft mit 56,3% und Solothurn mit 58,5% der Stimmen. In Appenzell Ausserrhoden wurde das HarmoS-Konkordat vom Kantonsrat ebenfalls gutgeheissen, an der Urne scheiterte der Beitritt allerdings mit einem Nein-Stimmenanteil von 56,4%. In den Abstimmungskämpfen stützten sich die Gegner – angeführt von der SVP – auf die bewährten Plakate mit weinenden Kindern und dem Slogan „Schulzwang für 4-Jährige?“.

Im Kanton Schaffhausen wurde eine Volksinitiative für einen Austritt des Kantons aus dem HarmoS-Konkordat an der Urne knapp, mit 51,7% verworfen. Das Volksbegehren war 2008 von einem Initiativkomitee aus Elternvertretern und Politkern von SVP, EDU und Junger SVP lanciert worden.