Um zu verhindern, dass pädophile Lehrer in anderen Kantonen eine Stelle antreten, führt die EDK eine schwarze Liste. Die Datenschutzbeauftragten wiesen die EDK darauf hin, dass ihr für diese Art der Datensammlung die nötige gesetzliche Grundlage gemäss kantonalen Datenschutzgesetzen fehle. Zudem stellten sie die Verhältnismässigkeit der Massnahme und die vorgesehene Datenbearbeitung in Frage. Die Erziehungsdirektoren beschlossen, die Liste trotzdem weiterzuführen.
- Schlagworte
- Datum
- 20. Februar 2004
- Prozesstyp
- Studien / Statistiken
- Quellen
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- NZZ, 23.2.04.
- Presse vom 07.02.04
- Presse vom 20.02.04
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 08.02.2016
Aktualisiert am 08.02.2016