Um zu verhindern, dass pädophile Lehrer in anderen Kantonen eine Stelle antreten, führt die EDK eine schwarze Liste. Die Datenschutzbeauftragten wiesen die EDK darauf hin, dass ihr für diese Art der Datensammlung die nötige gesetzliche Grundlage gemäss kantonalen Datenschutzgesetzen fehle. Zudem stellten sie die Verhältnismässigkeit der Massnahme und die vorgesehene Datenbearbeitung in Frage. Die Erziehungsdirektoren beschlossen, die Liste trotzdem weiterzuführen.

Seit Januar 2004 führte die EDK eine Liste von Lehrpersonen ohne Unterrichtsbefugnis (pädophile, süchtige oder gewalttätige Lehrkräfte) – rechtmässig, wie sie überzeugt war. Nach Einwänden der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten entschlossen sich die Bildungsdirektoren dennoch, im Rahmen der Revision der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen eine explizite Rechtsgrundlage für die schwarze Liste zu schaffen. Das Vorhaben stiess bei allen Kantonen auf Anklang.