Mitte Mai stimmten die Waadtländer und Freiburger Stimmbevölkerungen dem Bau eines interkantonalen Gymnasiums in Payerne (VD) zu. Dem Baukredit musste eine interkantonale Vereinbarung vorausgeschickt werden. Diese gesteht dem Gymnasium eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigene Verwaltungskompetenzen zu, legt jedoch die Beaufsichtigung der Schule in die Hände einer Delegation beider Kantonsregierungen sowie einer parlamentarischen Kommission. Die Schwierigkeit, die Anstellungsbedingungen für das Lehrpersonal des Gymnasiums zu harmonisieren, wurde dahingehend gelöst, dass dieses ein eigenes Salärsystem erhielt, das einem Kompromiss zwischen der freiburgerischen und der waadtländischen Lohnordnung gleichkommt.
- Schlagworte
- Datum
- 19. Mai 2003
- Prozesstyp
- Interkantonale Zusammenarbeit
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- NZZ, 17.5.03.
- Presse vom 19.05.03.
von Elisabeth Ehrensperger
Aktualisiert am 09.03.2016
Aktualisiert am 09.03.2016