gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform

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Der Ständerat überwies ein Postulat Bieri (cvp, ZG) für eine gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsreform. Die Reform von 1995 habe einen ausserordentlichen Reformschub ausgelöst. Um dessen Auswirkungen überprüfen sowie die Tauglichkeit und Qualität aller neuen Massnahmen hinterfragen bzw. Vorschläge für allfällige Verbesserungen machen zu können, sei eine breit angelegte Evaluation nötig. Diese müsse sowohl Bund als auch Kantone, Schüler- und Lehrerschaft sowie die Universitäten miteinbeziehen.

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Widmer (sp, LU), das den Bundesrat beauftragt, bei der Evaluation der neuen Matura den Status der Fächer Informations- und Kommunikationstechnologien besonders sorgfältig abzuklären. Verworfen wurden hingegen zwei Motionen der SVP: Freysinger (VS) hatte die Revision der seit 2003 gültigen Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung verlangt; in seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass Änderungen auf eidgenössischer Ebene mit den kantonalen Prüfungsreglementen koordiniert werden müssten. Pfister (SG) hatte die Aufnahme von Verhandlungen mit Deutschland gefordert, da schweizerische Staatsangehörige bei der Umrechnung ihrer Maturitätsnoten schlecht wegkämen und so bei der Zulassung zu Numerus-clausus-Fächern benachteiligt seien.

Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse des ersten nationalen Leistungstests bei Maturandinnen und Maturanden veröffentlicht. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob das vorhandene Wissen und Können den gegenwärtigen Anforderungen der Universitäten genügt. Die getesteten Schülerinnen und Schüler wiesen in den Fächern Erstsprache, Mathematik und Biologie kurz vor Schulabschluss eine zufriedenstellende Ausbildung auf. Zwischen den einzelnen Getesteten und auch zwischen ganzen Klassen zeigten sich allerdings grosse Leistungsunterschiede. Maturandinnen und Maturanden die das Gymnasium nur während drei Jahren besucht hatten, erbrachten im Durchschnitt in allen drei Bereichen schlechtere Leistungen, als jene mit einer vierjährigen gymnasialen Ausbildung. Am besten schnitten tendenziell die Langzeitgymnasiasten ab. Der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer sah sich durch die Resultate in seiner Forderung bestärkt, dass Bund und Erziehungsdirektorenkonferenz für die gymnasiale Ausbildung eine Mindestdauer von vier Jahren vorschreiben sollten.