Bundesrat und Parlament zeigten sich 1991 geneigt, einen Teil der Forderungen der Tessiner Abgeordneten bezüglich der Arbeit der Bundesverwaltung zu erfüllen. Spätestens 1998 gedenkt die Regierung die von der Verfassung geforderte Gleichberechtigung des Italienischen mit den beiden anderen Amtssprachen zumindest in den bundeseigenen Publikationen herzustellen. Bisher blieben beispielsweise die Vernehmlassungsberichte, die parlamentarischen Vorstösse sowie die Stellungnahmen des Bundesrates, der Voranschlag und die Staatsrechnung, Berichte von Experten- und Studienkommissionen, das Statistische Jahrbuch sowie die Zeitschrift "Die Volkswirtschaft" unübersetzt. Der Bundesrat beschloss deshalb, den Bestand der italienischsprachigen Übersetzer in der Verwaltung schrittweise zu verdoppeln und in Bellinzona eine Zweigstelle seines Übersetzungsdienstes einzurichten.
- Schlagworte
- Datum
- 13. Dezember 1991
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 91.3194
- Quellen
-
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- AB NR, 1991, S. 1364 ff.
- AB NR, 1991, S. 2490 ff.
- Presse vom 5.9.91.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 02.07.2018
Aktualisiert am 02.07.2018