Ausbau der italienischen Übersetzungsdienste

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Bundesrat und Parlament zeigten sich 1991 geneigt, einen Teil der Forderungen der Tessiner Abgeordneten bezüglich der Arbeit der Bundesverwaltung zu erfüllen. Spätestens 1998 gedenkt die Regierung die von der Verfassung geforderte Gleichberechtigung des Italienischen mit den beiden anderen Amtssprachen zumindest in den bundeseigenen Publikationen herzustellen. Bisher blieben beispielsweise die Vernehmlassungsberichte, die parlamentarischen Vorstösse sowie die Stellungnahmen des Bundesrates, der Voranschlag und die Staatsrechnung, Berichte von Experten- und Studienkommissionen, das Statistische Jahrbuch sowie die Zeitschrift "Die Volkswirtschaft" unübersetzt. Der Bundesrat beschloss deshalb, den Bestand der italienischsprachigen Übersetzer in der Verwaltung schrittweise zu verdoppeln und in Bellinzona eine Zweigstelle seines Übersetzungsdienstes einzurichten.

Bei der Behandlung einer Motion Cavadini zur Gleichstellung der italienischen Sprache in der Bundesverwaltung schloss sich der Ständerat dem Erstrat an und überwies den Punkt 4 der Motion, welcher verlangt, dass in den Stellenausschreibungen der Bundesverwaltung die Beherrschung der italienischen Sprache postuliert werden muss, ebenfalls in der verbindlichen Form. Da der Nationalrat drei weitere Punkte der Motion nur als Postulat überwiesen hatte, war die kleine Kammer nicht verpflichtet, sich dazu zu äussern. Um aber die Bedeutung dieser Frage zu unterstreichen, entschloss sie sich auf Antrag ihrer Kommission, die drei Anregungen (Erstellen einer Beamtenstatistik nach Sprachgruppen, Förderung der Anstellung von italienischsprachigen Beamten im mittleren und höheren Kader, Prüfung einer Quotenregelung) in eigener Regie ebenfalls als Postulat zu verabschieden.

Im Rahmen der Parlamentsreform hatte das Parlament im Vorjahr einen Ausbau der italienischen Übersetzungsdienste der Parlamentsdienste beschlossen, um den italienischsprachigen Abgeordneten vermehrt die Gesetzgebungsarbeit (v.a. in den Kommissionen) in ihrer Sprache zu ermöglichen. Die im Vorjahr vorn Nationalrat mit Vorbehalten erfolgte Überweisung einer Motion Cavadini (fdp, TI) für eine Ubersetzung aller für die Parlamentarier relevanten Texte wurde im Ständerat jedoch nicht bestätigt. Als praktikablere Lösung beschloss er, und nach ihm auch der Nationalrat, dass die Verwaltungskommission der Parlamentsdienste nach Anhörung der italienischsprachigen Parlamentarier entscheiden soll welche Unterlagen zu übersetzen seien.