Als weiteres Sorgenkind neben der SLB übernahm das neugeschaffene BAK auch die Zweigstelle des Schweizerischen Landesmuseums im Schloss Prangins bei Nyon, deren Finanzdebakel im Vorjahr Parlament und Öffentlichkeit aufgeschreckt hatte. Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK; PAG 89.021) beider Räte wies die Hauptverantwortung für die massive Kostenüberschreitung dem ehemaligen Direktor des Amtes für Bundesbauten (AFB) und dem Architekten zu. Kritische Stimmen meinten allerdings, mit dieser klaren Schuldzuweisung habe sich das Parlament etwas vorschnell aus der Verantwortung gestohlen, denn immerhin obliege ihm ja in letzter Instanz die Kontrolle über die grossen Bauvorhaben des Bundes, und schliesslich hätten ja auch die warnenden Stimmen – so etwa diejenige von Nationalrat A. Müller (ldu, AG) – nicht gefehlt. Bei der Diskussion des Geschäftes in der Grossen Kammer überwogen dann wieder die versöhnlichen Töne. Die Parlamentarier hielten weiterhin dafür, mit der Instandstellung von Prangins ein Zeichen der Verbundenheit mit der welschen Minderheit zu setzen, und gewährten ohne lange Diskussion den Zusatzkredit von rund CHF 53.5 Mio. Der Bundesrat hatte bereits Ende August beschlossen, die am 1. Juli 1987 verfügte Einstellung der Bauarbeiten in Prangins aufzuheben. Das Museum soll nun 1998 – zum 150. Jahrestag der Verfassung von 1848 – endlich seine Tore dem Publikum öffnen.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1989
- Prozesstyp
- Anderes
- Geschäftsnr.
- 88.055
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1989, S. 1378 ff.
- AB NR, 1989, S. 866 ff.
- Presse vom 27.5.89; SCT, 3.6.89; JdG und Suisse, 15.6.89; NZZ, 30.8.89; Presse vom 22.9.89.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 25.03.2022
Aktualisiert am 25.03.2022