Im Oktober unterzeichnete Bundesrat Couchepin in Rom ein Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, welches die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgütern regelt. Es ermöglicht namentlich, illegal aus einem der beiden Länder exportierte Kulturgüter wieder dem Ursprungsland zurück zu geben. Das Abkommen betrifft archäologische Objekte aus der Zeitspanne von 130'000 Jahren vor der Zeitwende bis Mitte des 16. Jahrhunderts. Künftig werden bestimmte Objekte nur noch mit einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Behörden ausgeführt werden können. Dabei geht es insbesondere um die Bekämpfung illegaler Ausgrabungen. Ende Jahr unterschrieb Couchepin ein analoges Abkommen mit Peru.