Neues Bündner Sprachengesetz für die Särkung des Rätoromanischen und des Italienischen

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Die Bündner Regierung schickte ein neues Sprachengesetz in die Vernehmlassung, das die Dreisprachigkeit im Kanton stärken soll. Unter anderem sollen die Gemeinden ihre Amts- und Schulsprache nur wechseln können, wenn eine Zweidrittelsmehrheit die Änderung in einer kommunalen Volksabstimmung gutheisst.

Im dreisprachigen Kanton Graubünden legte die Regierung dem Parlament ein neues Sprachengesetz vor. Dieses regelt den Gebrauch der Amtssprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch. Die umstrittene Einheitssprache Romantsch Grischun ist nur für die kantonale Ebene vorgeschrieben; ihre Verwendung auf regionaler oder kommunaler Ebene soll weiterhin nicht zentral geregelt werden. Als pragmatisches Territorialitätsprinzip bezeichnete die Regierung ihre Vorschläge für die Bestimmung der jeweiligen Amts- und Schulsprache in den Gemeinden und Kreisen. Diese Regeln schützen die Sprachminderheit der Rätoromanen vor einer Verdrängung ihrer Sprache durch das Deutsche, fixieren die Sprachgrenze aber nicht auf ewige Zeiten. Sprechen in einer Einheit mindestens 50 Prozent der Bevölkerung die traditionell angestammte Sprache, gilt sie als einsprachig. Sprechen noch zwischen 20 Prozent und 50 Prozent das traditionelle Idiom, so soll sie als zweisprachig gelten. Sinkt hingegen der Anteil der angestammten Sprachgemeinschaft unter 20 Prozent, kann von der betroffenen Bevölkerung mit einer qualifizierten Mehrheit (66%) der Wechsel zur neuen Mehrheitssprache beschlossen werden. Nachdem Rätoromanen die neue Regelung als minderheitenfeindlich kritisiert hatten, beschloss das Parlament, dass eine Gemeinde auch dann als einsprachig (d.h. in der Praxis fast immer Romanisch) gelten soll, wenn nur noch mindestens 40 Prozent der Einwohner die angestammte Sprache sprechen.
Dies wiederum rief eine «Interessengemeinschaft Sprachenfreiheit» auf den Plan, die das Referendum gegen das neue Sprachengesetz lancierte. Sie bemängelte, dass damit in ursprünglich romanischsprachigen Gemeinden und Kreisen, deren Bevölkerung heute aber zu 60 Prozent deutscher Muttersprache ist, in der Schule, im Verkehr mit der lokalen Verwaltung und vor den Gerichten einzig das Rätoromanische zugelassen wäre.

Im dreisprachigen Kanton Graubünden wurde das neue Sprachengesetz in einer Referendumsabstimmung mit 22'582 Ja gegen 19'344 Nein angenommen. Das Gesetz regelt den Gebrauch der Amtssprachen Rätoromanisch, Deutsch und Italienisch und legt Grundsätze für deren Gebrauch in den Gemeinden fest. Das Gesetz schien unbestritten, da es 2006 im Kantonsparlament einstimmig angenommen worden war. Vor allem Deutschsprachige hatten aber wegen des starken Schutzes des romanischen Idioms in ursprünglich romanisch-, heute aber mehrheitlich deutschsprachigen Gemeinden das Referendum ergriffen.