Kantone Tessin und Graubünden

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Mit der bisherigen Verfassungsgrundlage ist eine substantielle Sprachenpolitik des Bundes kaum möglich. Die Eidgenossenschaft unterstützt heute lediglich die Kantone Tessin und Graubünden für die Förderung ihrer Kultur und Sprache mit insgesamt 5 Mio Fr. pro Jahr. Um hier wenigstens die Teuerung auszugleichen und den beiden Kantonen und den in der Sprach- und Kulturförderung aktiven Vereinigungen die Weiterführung und Erhaltung ihrer Tätigkeit zu sichern, beantragte der Bundesrat dem Parlament, diese Beiträge rückwirkend auf den 1.1.1990 um 25% anzuheben. Die kleine Kammer, welche die Vorlage als Erstrat in der Wintersession behandelte, stimmte der Erhöhung diskussionslos und einstimmig zu.

Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat diskussionslos und einstimmig einen Teuerungsausgleich von 25% auf den Bundesbeiträgen zur Förderung der Kultur und Sprache der Kantone Graubünden und Tessin. Die Erhöhung der Subvention wurde als Überbrückungsmassnahme verstanden, bis der revidierte Sprachenartikel eine gezieltere und verstärkte Förderung ermöglichen wird.