Eine Gruppe von 61 bürgerlichen Nationalräten unter Führung des Aargauers Reimann (svp) verlangte in einer Interpellation, der Bundesrat solle seine Zustimmung zur angekündigten Gebührenerhöhung von der Zusicherung der SRG abhängig machen, die Konzession und andere Vorschriften konsequent einzuhalten. Linke Propaganda und Geldverschleuderung für Sendungen, die weit mehr den Bedürfnissen der Medienschaffenden selber als denjenigen der SRG-Konsumenten entsprächen, seien untragbar für eine nationale Medienanstalt. Schützenhilfe bekam die Interpellation Reimann auch von der Schweizerischen Fernseh- und Radiovereinigung (SFRV), welche für einen Konzessionsentzug der SRG und eine private Neuorganisation des Fernsehens eintrat. Das "Forum Medien kritisch", Nachfolgeorganisation des Patronatskomitees "Medienanalysen", gründete ein Beratungsbüro für Beschwerden gegen SRG-Sendungen. Der Bundesrat strich in seiner Antwort auf die Interpellation Reimann heraus, dass die Verknüpfung der Bewilligung einer Gebührenerhöhung mit einer sachfremden Vorlage wie der Programmaufsicht verfassungswidrig sei, da Art. 55bis BV die Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter garantiere.
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