Die revidierte Konzession von Schweizer Fernsehen DRS, welche vom Bundesrat auf den 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt wurde, nahm Rücksicht auf eine seit längerer Zeit geäusserte Forderung der Romands, wonach das Deutschschweizer Fernsehen über national bedeutende Themen aus Politik, Kultur und Sport auf Hochdeutsch berichten sollte, um dem nicht dialektkundigen Publikum das Verstehen zu ermöglichen. Auf eine bessere Verständigung unter den verschiedenen Landessprachen und Kulturen zielte auch ein Postulat Loeb (fdp, BE) ab. Der Nationalrat überwies das Anliegen, welches den Bundesrat beauftragte, möglichst rasch dafür zu sorgen, dass die SRG in den deutschsprachigen Radio- und Fernsehprogrammen mehrsprachige Sendungen ausstrahlt. Die SRG reagierte auf den sprachpolitischen Vorstoss, indem sie mehrere Informations- und Diskussionssendungen des deutschweizerischen und welschen Programms simultan in die andere Landessprache der jeweiligen Sprachregion übersetzte; diese übersetzte Version konnte im Zweikanalton von denjenigen Zuschauern empfangen werden, welche ein Fernsehgerät mit entsprechender Stereoton-Einrichtung besitzen. Gegen die sprachpolitischen Vorwürfe wehrten sich Fernsehchefredaktor Studer und Radiodirektor Blum allerdings mit dem Argument, dass der Gebrauch des Dialekts in der Deutschschweiz eindeutig einen Marktvorteil gegenüber den Programmen in hochdeutscher Sprache darstelle.