Überprüfung des Leistungsauftrags der SRG

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Auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates sieht den Kulturauftrag der SRG, vor allem durch den marktorientierten Kurs des Fernsehens, bedroht. In einem vom Rat überwiesenen Postulat forderte sie vom Bundesrat die Überprüfung des Leistungsauftrags der SRG und in einer Empfehlung schlug sie vor, die hängige Gebührenerhöhung der SRG mit Auflagen zu verbinden. Sie verwies in ihrer Begründung auch auf den Jahresbericht 1993 der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI), welche den kulturellen Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen durch das "Einschaltquotendiktat" ebenfalls gefährdet sieht.

Der DRS-Publikumsrat nahm in einem Positionspapier Stellung zur "Kulturdebatte" rund um die SRG, die im Vorjahr auch den Ständerat beschäftigt hatte. Der Publikumsrat attestierte Radio und Fernsehen DRS, dass sie ihrem kulturellen Auftrag in hohem Masse gerecht werden. Nach Ansicht des Gremiums setzt die SRG den Kulturauftrag publikumsorientiert um und versucht, einem breiten Publikum den Zugang zur Kultur zu öffnen. Eine andere Meinung vertrat die Urheberrechtsgemeinschaft "Suisseculture": Die SRG nehme ihren kulturellen Leistungsauftrag nur ungenügend wahr und ordne die Kulturvermittlung betriebswirtschaftlichen und werbestrategischen Überlegungen unter. "Suisseculture" forderte eine Programmquote für schweizerische Kultur an Radio und Fernsehen und schlug vor, dass die SRG einen bestimmten Teil der Konzessionsgebühren nur mit der Auflage erhalte, diese Gelder zur Förderung des unabhängigen Kulturschaffens zu verwenden. Weiter forderte sie die Einsetzung unabhängiger Kulturbeiräte.