In einem Grundsatzurteil sprach das Berner Strafeinzelgericht die SRG des Verstosses gegen das RTVG für schuldig. Bei der Ausstrahlung von Verkehrsinformationen auf Radio DRS waren Werbeslogans mit Sponsorennennungen verknüpft worden. Der Richter hielt fest, eine Umgehung des Werbeverbotes werde möglich, würden neben der Sponsorennennung auch noch Slogans zugelassen. Der Entscheid hatte angesichts mehreren noch hängigen Verfahren gegen die SRG im Zusammenhang mit Sponsoring wegweisenden Charakter. Als zulässiges Sponsoring qualifizierte das Bundesgericht hingegen die Erwähnung von ACS und TCS in Verkehrsmeldungen von Radio DRS, auch wenn diese im Vorfeld von verkehrspolitischen Urnengängen gemacht wurden. Damit hob das Gericht ein Urteil der UBI auf, das Radio DRS der politischen Werbung bezichtigt hatte.
- Schlagworte
- Datum
- 1. Dezember 2000
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Quellen
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- NZZ, 1.12.00.
- NZZ, 10.2.00.
von Elisabeth Ehrensperger
Aktualisiert am 09.12.2016
Aktualisiert am 09.12.2016