Dem Gesuch um Zwangsaufschaltung des Regionalfernsehprogramms „ZüriPlus“ auf das Kabelnetz der Cablecom entsprach das Bakom nicht. Die Voraussetzungen für eine Zwangsaufschaltung seien nicht erfüllt, da einerseits die Cablecom über keine freien Kapazitäten verfüge und andererseits das Programm von „ZüriPlus“ keinen spezifischen Beitrag zur Erfüllung des gesetzlichen Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen leiste. Nach eigenen Angaben der „ZüriPlus“-Geschäftsleitung bedeutete dieser Entscheid das Ende des Senders, der Ende März des Berichtsjahres als Nachfolgeprojekt von Hasli-TV auf Sendung gegangen war – einem 1982 aufgeschalteten, 1998 aber Konkurs gegangenen Pionier des Schweizer Privatfernsehens.