Neben den Diskussionen um die zukünftige Ausgestaltung der Programmaufsicht im Rahmen der Beratungen über das neue Radio- und Fernsehgesetz geriet die UBI durch ihre Entscheide zu einigen umstrittenen Sendungen auch im Berichtsjahr wieder ins Rampenlicht. Das Bundesgericht schützte eine von der UBI 1989 festgestellte Konzessionsverletzung im Falle der Sendung "Grell-Pastell" zum Thema Sexualität. Die Schweizerische Journalisten-Union (SJU) sowie andere Verbände und einzelne Medienschaffende reagierten heftig gegen diese als Beschneidung des journalistischen Spielraums empfundene Politik; diese lasse keine Diskussion von kontroversen Themen in unterhaltenden Sendungen mehr zu, und die Programme würden somit auch immer langweiliger werden. Kritisiert wurde die Entwicklung der UBI und die Rolle des Bundesgerichts als eigentliche Moral- und Geschmacksinstanz aber auch vom juristischen Direktor der SRG.
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