Einem Werbefenster des französischen Fernsehsenders M6 für die Westschweiz widersetzte sich das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit der Begründung, die bestehenden Werbefenster auf den deutschen Privatsendern RTL, RTL2, ProSieben, Sat.1 und Kabel entzögen den Schweizer Medien bereits jährlich Werbegelder in der Höhe von rund 107 Mio Fr. Deutschland hatte diese Werbefenster ohne Zustimmung der Schweiz zugelassen; demgegenüber war die Zustimmung des französischen Conseil supérieur de L’Audiovisuel (CSA) für M6 nur unter der Bedingung zustandegekommen, dass auch die Schweiz ihre Zustimmung gebe. Schliesslich gab aber der CSA im Oktober trotz Widerstand des Bakom grünes Licht für das M6-Werbefenster.
- Schlagworte
- Datum
- 3. Oktober 2001
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
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- Presse vom 11.9. und 16.10.01; NZZ, 12.9. und 6.10.01; Bund, 14.9.01; LT, 3.10.01.
von Elisabeth Ehrensperger
Aktualisiert am 05.12.2016
Aktualisiert am 05.12.2016