Parlamentarische Initiative für die Zulassung von Alkoholwerbung (00.462)

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Das im Zusammenhang mit der Werberegelung immer wieder aufflackernde Kräftemessen zwischen den Interessen der Werbewirtschaft, der Privatsender, der SRG und den Anliegen der Volksgesundheit widerspiegelte sich in den Beratungen des Ständerats zu einer parlamentarischen Initiative Schmid (cvp, AI). Schmid verlangt eine vorgezogene Teilrevision des RTVG zur Lockerung der Unterbrecherwerbung sowie zur Zulassung von Werbung für Alkoholika entsprechend der Konvention des Europarates. In seiner Herbstsession überwies der Rat die Initiative mit 29 zu 10 Stimmen. Im Mai hatte bereits die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) eine Lockerung der Werberegeln für private Fernsehstationen unterstützt.

Im Anschluss an die Beratungen zum RTVG beschloss der Nationalrat, auf die parlamentarische Initiative Schmid (cvp, AI), welcher die kleine Kammer 2001 zugestimmt hatte, einzutreten. Deren Hauptanliegen, die Zulassung der Alkoholwerbung bei den privaten Programmanbietern, war zwar eben ins RTVG aufgenommen worden und damit erfüllt. Mit diesem Votum wollte die Ratsmehrheit aber ein Zeichen setzen und diesen bis zuletzt umstrittenen Entscheid (Aeschbacher, evp, ZH, hatte noch kurz vor der Gesamtabstimmung erfolglos einen Rückkommensantrag gestellt) bekräftigen.

Die vorberatende Kommission des Ständerates möchte bei der Liberalisierung der Werbeordnung für die Privatsender nicht so weit gehen wie die grosse Kammer. Sie lehnte die Zulassung der Werbung für Religion und Politik ab. Hingegen stellte sie sich hinter den von den Erziehungsdirektoren beider Basel und des Aargau eingebrachten Vorschlag, die SRG zur regelmässigen Ausstrahlung von Bildungssendungen zu verpflichten. Die Kommission konnte ihre Beratungen im Berichtsjahr noch nicht abschliessen.

Durch die Revision des RTVG waren die Motionen von Lombardi (cvp, TI) (Mo. 05.3222) zur Erhaltung des Angebots von Swissinfo/SRI und von Borer (svp, SO) (Mo. 04.3190) zur Aufhebung des Reklameverbots sowie die parlamentarische Initiative von Schmid (cvp, AI) zur Revision des RTVG bereits gesetzgeberisch erfüllt und konnten abgeschrieben werden.