Die Digitalisierungs- und Konvergenztendenz beim Medienangebot fand ihren Ausdruck auch im Aufschaltgesuch der Joiz AG für ein sogenannt crossmediales Sendeformat (Radio, TV, Online- und Smartphoneangebot sowie Anbindung an Twitter und Facebook) in der Deutschschweiz. Nach einem Beschwerdeverfahren verpflichtete das Bakom die Cablecom zur unentgeltlichen digitalen und analogen Verbreitung des Jugendkanals Joiz während drei Jahren ab dem auf Februar 2011 vorgesehenen Sendebeginn.
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- Datum
- 10. November 2010
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
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- NZZ, 13.11.10; Verfügung vom 10. November 2010 des Bundesamtes für Kommunikation, Bakom.
von Suzanne Schär
Aktualisiert am 21.11.2016
Aktualisiert am 21.11.2016