Die Digitalisierungs- und Konvergenztendenz beim Medienangebot fand ihren Ausdruck auch im Aufschaltgesuch der Joiz AG für ein sogenannt crossmediales Sendeformat (Radio, TV, Online- und Smartphoneangebot sowie Anbindung an Twitter und Facebook) in der Deutschschweiz. Nach einem Beschwerdeverfahren verpflichtete das Bakom die Cablecom zur unentgeltlichen digitalen und analogen Verbreitung des Jugendkanals Joiz während drei Jahren ab dem auf Februar 2011 vorgesehenen Sendebeginn.